BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 21.03.2023 – XIII ZR 2/20
XIII ZR 2/20 · 21.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Anschlusskonkurrenz Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 4 EEG 2012§ 5 Abs 1 S 1 EEG 2012