BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 20.07.2021 – XIII ZB 94/19
XIII ZB 94/19 · 20.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Es stellt kein mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu vereinbarendes strukturelles Defizit dar, wenn während eines Transitaufenthalts kein Zugang zu Bildung ermöglicht wird.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 17 Abs 3 EGRL 115/2008§ 15 Abs 6 AufenthG§ 62 Abs 1 AufenthG§ 62a Abs 3 AufenthG