BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.07.2021 – XIII ZB 94/19

XIII ZB 94/19 · 20.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Es stellt kein mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu vereinbarendes strukturelles Defizit dar, wenn während eines Transitaufenthalts kein Zugang zu Bildung ermöglicht wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 17 Abs 3 EGRL 115/2008§ 15 Abs 6 AufenthG§ 62 Abs 1 AufenthG§ 62a Abs 3 AufenthG
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →