BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 15.12.2020 – XIII ZB 93/19
XIII ZB 93/19 · 15.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ergibt sich die vollziehbare Ausreisepflicht aus einem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, genügt der Haftantrag den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, wenn dieser wegen der Zustellung des Bescheids auf die Abschlussmitteilung des Bundesamts Bezug nimmt, soweit keine Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Abschlussmitteilung vorliegen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 417 Abs 2 S 2 Nr 5 FamFG