BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 09.05.2023 – XIII ZB 9/20
XIII ZB 9/20 · 09.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine Vertrauensperson, die am Haftanordnungsverfahren vor dem Amtsgericht nicht beteiligt war, ist nicht zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss befugt, mit dem die Beschwerde des Betroffenen gegen die Haftanordnung zurückgewiesen wird (Klarstellung im Hinblick auf BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 36/20, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 58/21, juris Rn. 8).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 7 Abs 3 FamFG§ 70 Abs 1 FamFG§ 418 Abs 3 Nr 2 FamFG§ 429 Abs 2 Nr 2 FamFG