BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.07.2021 – XIII ZB 72/19

XIII ZB 72/19 · 20.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird eine vorläufig angeordnete Freiheitsentziehung nach persönlicher Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht in Gestalt eines "klarstellenden Beschlusses" aufrechterhalten, so stellt dies eine Entscheidung über die Fortdauer der vorläufigen Freiheitsentziehung gemäß § 427 Abs. 2 Halbsatz 2 FamFG und keine Entscheidung in der Hauptsache dar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 70 Abs 4 FamFG§ 427 Abs 2 Halbs 2 FamFG
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