BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 15.12.2020 – XIII ZB 7/19
XIII ZB 7/19 · 15.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Für die Anordnung von Sicherungshaft ist auch Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass zwar keine exakte Zeitangabe möglich ist, jedoch erwartet werden kann, dass innerhalb der maßgeblichen Höchstfrist für die Dauer der Haft eine Beseitigung oder ein Wegfall des Abschiebungshindernisses erfolgen wird.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 62 Abs 3 S 3 AufenthG