BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.02.2020 – XIII ZB 65/19

XIII ZB 65/19 · 12.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Haft zur Sicherung der Zurückweisung nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kommt auch bei einer Wiederaufnahme der Kontrollen an Binnengrenzen der Europäischen Union nicht in Betracht, wenn der betroffene Drittstaatsangehörige nach Überqueren der deutschen Grenze im grenznahen Bereich gestellt und ihm dort die - tatsächlich bereits erfolgte - Einreise verweigert wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2 Abs 14 AufenthG vom 27.07.2015§ 2 Abs 15 AufenthG vom 27.07.2015§ 2 Abs 14 AufenthG vom 12.05.2017§ 13 Abs 2 S 3 AufenthG§ 15 Abs 5 S 1 AufenthGArt 2 Buchst n EUV 604/2013Art 24 Abs 4 UAbs 2 EUV 604/2013Art 28 Abs 2 EUV 604/2013Art 22 EUV 2016/399Art 2 Abs 1 EGRL 115/2008
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