BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.04.2021 – XIII ZB 47/20

XIII ZB 47/20 · 20.04.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Vermutungstatbestand des § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG setzt voraus, dass der Ausländer eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 62 Abs 3a Nr 5 AufenthG
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