BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 20.04.2021 – XIII ZB 47/20
XIII ZB 47/20 · 20.04.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Vermutungstatbestand des § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG setzt voraus, dass der Ausländer eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 62 Abs 3a Nr 5 AufenthG