BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 24.06.2020 – XIII ZB 44/19

XIII ZB 44/19 · 24.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Auch in Freiheitsentziehungssachen kann ein Rechtsmittel nicht darauf gestützt werden, dass das Haftgericht für die Haftanordnung nicht zuständig gewesen sei. Die Rüge der fehlenden Zuständigkeit ist im Rechtsmittelverfahren jedoch dann zu berücksichtigen, wenn das Haftgericht seine Zuständigkeit willkürlich bejaht hat.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 65 Abs 4 FamFG§ 72 Abs 2 FamFG
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