BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 15.12.2020 – XIII ZB 41/20
XIII ZB 41/20 · 15.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Behörde steht die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Rechtswidrigkeit der Anordnung oder Fortdauer der Haft festgestellt worden ist, nur dann zu, wenn das Rechtsmittel vom Beschwerdegericht zugelassen worden ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 70 Abs 1 FamFG§ 70 Abs 3 FamFG