BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 06.10.2020 – XIII ZB 31/20

XIII ZB 31/20 · 06.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Im Hinblick auf Ermittlungsverfahren, die nach § 154 StPO eingestellt sind, bedarf es für die Abschiebung keines staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 72 Abs 4 S 1 AufenthG§ 154 StPO
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