BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 06.10.2020 – XIII ZB 31/20
XIII ZB 31/20 · 06.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Im Hinblick auf Ermittlungsverfahren, die nach § 154 StPO eingestellt sind, bedarf es für die Abschiebung keines staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 72 Abs 4 S 1 AufenthG§ 154 StPO