BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 05.04.2022 – XIII ZB 18/21
XIII ZB 18/21 · 05.04.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ist der Ausländer unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist oder auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden, ist die Ausländerbehörde nicht verpflichtet, dem Ausländer die Abschiebungsandrohung in Form eines Standardformulars mit Erläuterungen gemäß § 77 Abs. 3 Satz 5 AufenthG zu übergeben. Sie kann auch nach § 77 Abs. 3 Satz 1 bis 3 der Vorschrift vorgehen. In diesem Fall hat die Ausländerbehörde dem Ausländer auf einen entsprechenden Antrag eine mündliche oder schriftliche Übersetzung der Abschiebungsandrohung zur Verfügung zu stellen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 77 Abs 3 S 1 AufenthG§ 77 Abs 3 S 2 AufenthG§ 77 Abs 3 S 3 AufenthG§ 77 Abs 3 S 5 AufenthG