BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.02.2025 – XIII ZB 14/22

XIII ZB 14/22 · 25.02.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die förmliche Beiziehung der Ausländerakte wird nicht durch die Vorlage von Dokumenten daraus entbehrlich, wenn sich bei den übermittelten Unterlagen nicht der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befindet, der die Ausreisepflicht begründet (Fortführung von BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 23/21 Rn. 9, juris).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 417 Abs 2 S 3 FamFG§ 426 Abs 2 FamFG
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →