BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 05.12.2023 – XIII ZB 14/21

XIII ZB 14/21 · 05.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Antrag auf Haftordnung im Hauptsacheverfahren ist auch dann zulässig, wenn zuvor im Verfahren über eine einstweilige Anordnung nach § 427 FamFG irrtümlich Haft in der Hauptsache angeordnet worden ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 417 FamFG§ 427 FamFG
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