BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 06.10.2020 – XIII ZB 114/19
XIII ZB 114/19 · 06.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine Darstellung des maßgeblichen Verfahrens im Haftantrag ist entbehrlich, wenn die Verfahrensschritte, die nach den einschlägigen völkervertrags- oder unionsrechtlichen Regelungen für die Überprüfung der erforderlichen Dauer der Haft entscheidend sind, so dargestellt werden, dass der Haftrichter in eine Prüfung eintreten kann.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 417 Abs 2 S 2 FamFG§ 62 Abs 3 S 3 AufenthG§ 62 Abs 4 S 1 AufenthGArt 6 Abs 1 ÜbnAbk VNM