BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 15.07.2026 – XII ZR 95/25
XII ZR 95/25 · 15.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei Abweisung einer Klage auf Feststellung, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung der Klagepartei wirksam beendet sei, bemisst sich der Wert der Rechtsmittelbeschwer gemäß § 8 ZPO nach der auf die streitige Zeit entfallenden Miete. Hat die beklagte Partei ihrerseits zu einem Zeitpunkt gekündigt, der vor dem vertraglich vorgesehenen Ablauf des Mietverhältnisses liegt, ist streitige Zeit im Sinne von § 8 ZPO nicht mehr die gesamte restliche Mietzeit, sondern nur die Zeit bis zu dieser Kündigung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juli 2008 - XII ZR 44/07, GuT 2009, 35).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.