BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.09.2020 – XII ZR 54/19
XII ZR 54/19 · 23.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Bei einer verfahrensfehlerhaften Prozesstrennung erfolgt eine Berechnung der Rechtsmittelbeschwer aus dem einheitlichen Wert des Verfahrens vor der Trennung nur, wenn die durch die unzulässige Prozesstrennung geschaffenen Einzelverfahren gemeinsam in die Rechtsmittelinstanz gelangt sind und der Rechtsmittelführer aus ihnen eine zusammenhängende Beschwer geltend macht (im Anschluss an BGH Beschluss vom 4. April 2019 - V ZB 108/18, MDR 2019, 757). 2. Dies gilt für den Wert der Beschwer im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch dann, wenn die unzulässige Verfahrenstrennung in der ersten Instanz erfolgte und das Berufungsgericht über ein Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung in einem der durch Abtrennung entstandenen Einzelverfahren in der Sache entschieden hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.