BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.12.2020 – XII ZR 28/20

XII ZR 28/20 · 16.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715). 2. Die Übertragung des Anrechts erfolgt regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen; eine diesbezügliche Maßgabenanordnung des Familiengerichts hat deklaratorische Bedeutung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 10 VersAusglG§ 829 ZPO§ 835 ZPO
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