BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 14.01.2026 – XII ZR 23/23

XII ZR 23/23 · 14.01.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die nur kurzfristige Verhinderung eines mitwirkenden Richters reicht für die wirksame Ersetzung seiner Unterschrift durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aus.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 315 Abs 1 S 2 ZPO§ 547 Nr 6 ZPO
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →