BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.10.2020 – XII ZB 91/20

XII ZB 91/20 · 14.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein von § 303 Abs. 2 FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss (lediglich) bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 59 Abs 1 FamFG§ 303 Abs 2 FamFG§ 303 Abs 4 FamFG
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