BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.05.2026 – XII ZB 84/26

XII ZB 84/26 · 20.05.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Erhebt der Antragsgegner gegen einen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Festsetzungsbeschluss keine nach § 256 Satz 1 FamFG zulässigen Einwendungen, ist seine Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 117 Abs 1 FamFG§ 252 Abs 2 FamFG§ 252 Abs 3 FamFG§ 252 Abs 4 FamFG§ 256 S 1 FamFG
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