BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 31.07.2024 – XII ZB 75/24

XII ZB 75/24 · 31.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht setzt die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird, insbesondere weil zu erwarten ist, dass der Bevollmächtigte den Weisungen des (Kontroll-)Betreuers nicht folgt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1814 Abs 3 BGB§ 1816 Abs 2 BGB§ 1820 Abs 4 S 1 Nr 1 BGB
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