BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 05.06.2024 – XII ZB 589/23

XII ZB 589/23 · 05.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. April 2024 - XII ZB 559/23, FamRZ 2024, 1399).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 10 Abs 1 S 1 Nr 2 VBVG
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