BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 05.05.2021 – XII ZB 580/20
XII ZB 580/20 · 05.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Lebt die Betroffene im Rahmen einer Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe nach §§ 102 Abs. 1, 105 Abs. 1 SGB IX in einem eigenen Zimmer einer Außenwohngruppe, in der Unterstützungsleistungen angeboten werden, zu deren Inanspruchnahme die Betroffene jedoch nicht verpflichtet ist, hält sie sich grundsätzlich nicht in einer einer stationären Einrichtung gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform i.S.v. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 VBVG auf.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 5 Abs 3 S 2 Nr 2 VBVG§ 5 Abs 3 S 3 VBVG§ 102 Abs 1 SGB 9§ 105 Abs 1 SGB 9