BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 06.07.2022 – XII ZB 571/21

XII ZB 571/21 · 06.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über § 43 FamFG zu korrigierende Teilentscheidung, sondern eine fehlerhafte Endentscheidung vor, die nur mit den zulässigen Rechtsmitteln angegriffen werden kann (im Anschluss an BGH Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78, NJW 1980, 840).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 43 Abs 1 FamFG§ 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG
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