BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.03.2020 – XII ZB 570/19
XII ZB 570/19 · 18.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Betreuungsgericht muss grundsätzlich durch die Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann. Solange die Bestellung des Verfahrenspflegers nicht aufgehoben ist, gilt dies auch dann, wenn der Betroffene durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 276 Abs 1 S 1 FamFG§ 276 Abs 4 FamFG§ 278 Abs 1 FamFG