BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 30.09.2020 – XII ZB 57/20

XII ZB 57/20 · 30.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Enthält die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 62 FamFG§ 323 Abs 2 FamFG§ 1906 Abs 4 BGB
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