BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 10.04.2024 – XII ZB 559/23
XII ZB 559/23 · 10.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 10 Abs 1 S 1 Nr 2 VBVG§ 1833 Abs 1 BGB