BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 11.05.2022 – XII ZB 543/20
XII ZB 543/20 · 11.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Ob für eine engere Verbindung der Ehe zum Recht eines anderen Staates nach Art. 5 HUP Anhaltspunkte von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten als in der Regel maßgeblicher Anknüpfungspunkt zurücktritt, ist eine Frage der bei der vorzunehmenden wertenden Gesamtbetrachtung zu berücksichtigenden Einzelfallumstände. 2. Zur engeren Verbindung der Ehe zum Recht eines anderen Staates nach Art. 5 HUP bei aufgrund beruflicher Verhältnisse eines Ehegatten („Expatriate“) jeweils befristeten Aufenthalten in verschiedenen Ländern.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 15 EGV 4/2009Art 3 Abs 1 UhPflProt HaagArt 5 UhPflProt HaagArt 8 UhPflProt Haag