BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 02.02.2022 – XII ZB 530/21

XII ZB 530/21 · 02.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Betroffene ist auch im Fall der Ablehnung einer betreuungsgerichtlichen Unterbringungsgenehmigung in seinen Rechten beeinträchtigt, sodass der Betreuer im Namen des Betroffenen eine zulässige Beschwerde einlegen kann. 2. Das gilt ungeachtet dessen, dass der Betroffene mit der Unterbringung nicht einverstanden ist. Ob der Wille des Betroffenen frei gebildet ist und die Unterbringung hindert, ist erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu prüfen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1906 Abs 1 BGB§ 59 Abs 1 FamFG
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →