BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 29.01.2020 – XII ZB 530/19

XII ZB 530/19 · 29.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Würdigung des Tatrichters, dass eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, die in einem Betreuungsbüro absolviert wurde, eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung rechtfertigt, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 Abs 1 S 2 Nr 1 VBVG vom 21.04.2005
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