BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.06.2021 – XII ZB 51/21

XII ZB 51/21 · 23.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wurde in einer Ehesache dem Antragsgegner schon das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht ordnungsgemäß zugestellt und hat er sich auch nicht auf das Verfahren eingelassen, wird für ihn die Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht durch eine anderweitig erlangte Kenntnis von dem Verfahren in Gang gesetzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juli 2010 - XII ZB 135/09, FamRZ 2010, 1646).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 63 Abs 3 S 2 FamFG§ 113 FamFG§ 117 FamFG
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