BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 09.08.2023 – XII ZB 507/22
XII ZB 507/22 · 09.08.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die erstmalige Beteiligung eines Angehörigen am Rechtsbeschwerdeverfahren liegt regelmäßig nicht im Interesse des Betroffenen und ist daher im Regelfall nicht veranlasst.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 7 Abs 3 FamFG§ 274 Abs 3 Nr 1 Alt 1 FamFG§ 274 Abs 4 Nr 1 FamFG