BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 01.07.2020 – XII ZB 505/19
XII ZB 505/19 · 01.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zum Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 61 Abs 1 FamFG