BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 06.05.2020 – XII ZB 504/19
XII ZB 504/19 · 06.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Hat das Amtsgericht es in verfahrenswidriger Weise unterlassen, in einem Betreuungsverfahren für den Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, und hat es demgemäß den Betroffenen ohne Verfahrenspfleger angehört, so hat das Landgericht den Betroffenen erneut anzuhören und dem - nunmehr von ihm bestellten - Verfahrenspfleger Gelegenheit zu geben, an der Anhörung teilzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17, FamRZ 2018, 705).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 68 Abs 3 S 2 FamFG§ 278 Abs 1 S 1 FamFG§ 1896 Abs 1a BGB