BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.02.2022 – XII ZB 499/21

XII ZB 499/21 · 16.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG erneut zu prüfen, wobei es hierfür weiterhin auf den erstinstanzlichen Verfahrensgegenstand ankommt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17, FamRZ 2018, 1193).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 276 Abs 1 S 1 FamFG
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