BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 06.05.2020 – XII ZB 483/19

XII ZB 483/19 · 06.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gutachten über die Erforderlichkeit eines Einwilligungsvorbehalts an die Feststellungen eines unmittelbar vorausgegangenen Gutachtens über die Notwendigkeit einer Unterbringung anknüpfen darf. 2. Zur Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehalts für den Bereich der Vermögenssorge bei einem untergebrachten Betreuten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1903 Abs 1 BGB§ 280 Abs 1 S 1 Nr 1 FamFG
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