BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 10.06.2026 – XII ZB 476/25
XII ZB 476/25 · 10.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Kommt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 1696 Abs. 2 BGB die Aufrechterhaltung eines für längere Zeit oder auf Dauer angeordneten Umgangsausschlusses nach § 1684 BGB in Betracht, darf das Beschwerdegericht wegen § 68 Abs. 5 Nr. 2 FamFG nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der nach § 159 Abs. 1 FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des betroffenen Kindes absehen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.