BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 01.12.2021 – XII ZB 472/20

XII ZB 472/20 · 01.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen - etwa durch Ausdruck - hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1379 Abs 1 S 2 BGB
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