BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 19.06.2024 – XII ZB 456/23

XII ZB 456/23 · 19.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird ein nicht durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geschütztes Altersvorsorgekapital nach Kündigung des Vertrages während der Ehezeit auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen, handelt es sich versorgungsausgleichsrechtlich regelmäßig nicht um ein einheitliches Anrecht, das nur hinsichtlich des ehezeitlich gebildeten Kapitals auszugleichen wäre (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18, FamRZ 2018, 1741).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2 Abs 2 Nr 1 VersAusglG
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