BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 08.04.2020 – XII ZB 432/19

XII ZB 432/19 · 08.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ist auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten Auskunft erteilt worden und wurde zuletzt in erster Instanz nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der Beschwerdeinstanz nicht lediglich erneut auf Auskunft antragen, ohne sich konkret gegen die Zahlungsverpflichtung zu wehren.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1379 Abs 1 S 1 BGB§ 520 Abs 3 S 2 Nr 1 ZPO
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