BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 24.03.2021 – XII ZB 430/20
XII ZB 430/20 · 24.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise aus, dass die Beschwerde auch unbegründet sei, gelten diese Rechtsausführungen des Beschwerdegerichts und grundsätzlich auch seine dazu getroffenen Feststellungen als nicht geschrieben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 482/19, NJW-RR 2020, 1459).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 58 FamFG