BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 12.03.2025 – XII ZB 417/24
XII ZB 417/24 · 12.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellter Feststellungsantrag nach § 62 FamFG kann auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist in einen Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Entscheidung umgestellt werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 62 FamFG§ 71 Abs 1 Nr 3 FamFG