BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.03.2025 – XII ZB 417/24

XII ZB 417/24 · 12.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellter Feststellungsantrag nach § 62 FamFG kann auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist in einen Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Entscheidung umgestellt werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 62 FamFG§ 71 Abs 1 Nr 3 FamFG
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