BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 08.01.2020 – XII ZB 410/19
XII ZB 410/19 · 08.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 303 Abs 2 Nr 1 FamFG