BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.11.2023 – XII ZB 386/22

XII ZB 386/22 · 22.11.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der Ehescheidung sind verschiedene Streitgegenstände (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 299/18, FamRZ 2019, 1535). 2. Ein im Scheidungsverbund erhobener Stufenantrag zum Zugewinnausgleich nach der Scheidung wird unbegründet, wenn in einem anderen Verfahren rechtskräftig die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ausgesprochen wurde. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, dem durch eine Erledigungserklärung hinsichtlich der Folgesache Rechnung tragen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1378 Abs 1 BGB§ 1385 BGB§ 1386 BGB§ 137 Abs 2 S 1 FamFG
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