BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.06.2021 – XII ZB 358/20

XII ZB 358/20 · 16.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19, FamRZ 2020, 770 und vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18, FamRZ 2019, 477).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 16 FamFG§ 41 Abs 1 S 2 FamFG§ 63 Abs 1 FamFG§ 189 ZPO
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