BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 15.02.2023 – XII ZB 341/22

XII ZB 341/22 · 15.02.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Beantragt der Betroffene nach einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungsmaßnahme im Rechtsbeschwerdeverfahren - neben der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung - auch die Feststellung, durch den Beschluss des Amtsgerichts in seinen Rechten verletzt worden zu sein, erfolgt dessen Überprüfung systemgerecht nach den Verfahrensregeln über die Rechtsbeschwerde, so dass Verfahrensmängel der amtsgerichtlichen Entscheidung grundsätzlich nur auf eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge nach § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG zu überprüfen sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 62 FamFG§ 74 Abs 3 S 3 FamFG
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