BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 08.07.2020 – XII ZB 334/19

XII ZB 334/19 · 08.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zum Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss in einem Zugewinnausgleichsverfahren.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 61 Abs 1 FamFG§ 20 JVEG§ 21 JVEG
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