BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.09.2024 – XII ZB 327/24

XII ZB 327/24 · 25.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei der Entscheidung über die Zustimmung zu einer ärztlichen Zwangsmaßnahme ist nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (StrUG NRW) eine Patientenverfügung gemäß § 1827 BGB auch im Falle einer gegenwärtigen schwerwiegenden Gefahr für die Gesundheit anderer Personen zu beachten (in Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 15. März 2023 - XII ZB 232/21, FamRZ 2023, 1059).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 10 Abs 1 StrUG NW§ 10 Abs 5 StrUG NW§ 11 Abs 2 StrUG NW§ 1827 BGB§ 63 StGB
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