BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 25.09.2024 – XII ZB 327/24
XII ZB 327/24 · 25.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei der Entscheidung über die Zustimmung zu einer ärztlichen Zwangsmaßnahme ist nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (StrUG NRW) eine Patientenverfügung gemäß § 1827 BGB auch im Falle einer gegenwärtigen schwerwiegenden Gefahr für die Gesundheit anderer Personen zu beachten (in Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 15. März 2023 - XII ZB 232/21, FamRZ 2023, 1059).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.