BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 02.12.2020 – XII ZB 324/20

XII ZB 324/20 · 02.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, FamRZ 2018, 841).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 85 Abs 2 ZPO§ 233 ZPO§ 234 ZPO§ 520 ZPO§ 58 FamFG§§ 58ff FamFG
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